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Die Art der Behandlung wird auf die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt und dauert, mit einem Vorgespräch, in der Regel 60 Minuten. Für eine homöopathische Erstanamnese planen Sie bitte 90 Minuten ein.
Termine nach Vereinbarung unter 040 – 20 22 81 03
Sie können zu jeder Zeit eine Nachricht auf dem
Anrufbeantworter hinterlassen, ich rufe gerne zurück!
Honorar Gesprächstherapie:
Einzelgespräche € 90,00 pro Stunde
Telefonische Beratung € 80,00 pro Stunde
Paartherapie und
Familienberatung € 120,00 pro Stunde
Das Honorar für reine Körperbehandlungen wie zB Craniosacrale Therapie und japanisches Heilströmen beträgt € 80,00 pro Stunde.
Da ich Termine am gleichen Tag nicht spontan neu vergeben kann, bitte ich Sie herzlich
mir Absagen möglichst 24 Stunden vorher mitzuteilen. Andernfalls muss ich leider ein Ausfallhonorar berechnen.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ggf. die Behandlungskosten zu den jeweils mit Ihnen vertraglich vereinbarten Bedingungen. Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die Zahlung der Rechnung ist allerdings unabhängig von der Erstattung durch eine Krankenversicherung.
"Soziales Honorar"
Das soziale Honorar bietet die Möglichkeit Selbstzahlern eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar zu gewähren. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Heilpraktikerin Angelika Bünger
www.heilpraxis-buenger.com
Termine nach Vereinbarung unter 040 – 20 22 81 03
Sie können zu jeder Zeit eine Nachricht auf dem
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Honorar Gesprächstherapie:
Einzelgespräche € 90,00 pro Stunde
Telefonische Beratung € 80,00 pro Stunde
Paartherapie und
Familienberatung € 120,00 pro Stunde
Das Honorar für reine Körperbehandlungen wie zB Craniosacrale Therapie und japanisches Heilströmen beträgt € 80,00 pro Stunde.
Da ich Termine am gleichen Tag nicht spontan neu vergeben kann, bitte ich Sie herzlich
mir Absagen möglichst 24 Stunden vorher mitzuteilen. Andernfalls muss ich leider ein Ausfallhonorar berechnen.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ggf. die Behandlungskosten zu den jeweils mit Ihnen vertraglich vereinbarten Bedingungen. Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die Zahlung der Rechnung ist allerdings unabhängig von der Erstattung durch eine Krankenversicherung.
"Soziales Honorar"
Das soziale Honorar bietet die Möglichkeit Selbstzahlern eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar zu gewähren. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Heilpraktikerin Angelika Bünger
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